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online seit 13.09.2024

Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet!

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet, halten nicht immer, was sie versprechen. Bei einer Kontrollaktion von österreichischen Behörden, wurden 50 Proben von im Internet bestellten Nahrungsergänzungsmitteln kontrolliert. Fast die Hälfte davon musste wegen ihrer Inhaltsstoffe beanstandet werden, eine Probe enthielt sogar Quecksilberbestandteile!

Für die meisten Österreicher:innen gehört die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in Pillen- oder Pulverform zur täglichen Morgenroutine. Viele dieser Präparate kann man einfach im Internet bestellen. Hier gilt es vorsichtig zu sein!

Eine erstmalige gemeinsame Kontrollaktion zu im Internet bestellten Nahrungsergänzungsmitteln vom Zollamt Österreich, dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der AGES zeichnet ein besorgniserregendes Bild: Von 50 Proben mussten 22 lebensmittelrechtlich beanstandet werden.

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Ziel der Kontrolle war es, einen Überblick über den Internetverkauf von Nahrungsergänzungsmitteln zu bekommen und Verbraucher:innen in Österreich vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet, ist das sicher?

In Österreich werden zur Gewährleistung der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln rund 450 Proben jährlich amtlich kontrolliert. Meist wird ungefähr ein Drittel der Proben hauptsächlich aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Darunter versteht man inkorrekte Angaben, zu kleine Schrift oder nicht erlaubte gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannte „Health Claims“.

Doch bei der aktuellen Schwerpunktaktion wurden deutlich mehr Proben als üblich beanstandet: Von den 50 Proben, die innerhalb einer Woche gezogen wurden, mussten 44 % aus dem Verkehr gezogen werden.

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Fast die Hälfte der kontrollierten Produkte wurden beanstandet. Ein Großteil davon wegen nicht zulässiger Zutaten und Inhaltsstoffe.

Die Beanstandung erfolgte zudem nicht aufgrund der falschen Kennzeichnungen der Produkte, sondern wegen der Zutaten und Inhaltsstoffe. Über die Hälfte der beanstandeten Nahrungsergänzungsmittel enthielten Lithium. Das Element Lithium darf EU-weit Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugesetzt werden. In höheren Dosierungen ist es als rezeptpflichtiges Arzneimittel zu beurteilen und darf daher nicht ohne Rezept über das Internet verkauft werden.

Abweichungen bei der Zusammensetzung oder Menge der Inhaltsstoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet kommen öfters vor. Oft sind diese falsch oder gar nicht gekennzeichnet oder enthalten Inhaltsstoffe die als gesundheitsschädlich gelten: eine massive Überschreitung von Vitamin- oder Zinkgehalten, zu hohe Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) oder Kontaminationen mit krankmachenden Bakterien wie beispielsweise Salmonellen führen regelmäßig zur Markt-Rücknahme. Andere Gründe für Beanstandungen sind nicht zulässige Zutaten, die rechtlich als neuartige Lebensmittel ("Novel Foods") zu bewerten sind und somit erst nach einer Zulassung verkauft werden dürfen. Zudem besteht die Gefahr von Verunreinigungen, wie bei einem der kontrollierten Produkte. Dieses enthielt gesundheitsgefährdende Quecksilberbestandteile.

Darauf sollten Sie beim Online-Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln achten

Mehr Informationen zu der Schwerpunktaktion lesen Sie in der Presseaussendung "BMF/Zoll/BAVG/AGES: Erfolgreiche Kontrollaktion zu Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet".

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