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online seit 10.09.2024

Dokument für einen Branchenbucheintrag nicht unterschreiben

Sie erhalten unerwartet einen Anruf von einem Abo-Anbieter. Die Person behauptet, dass ein Abo für einen Branchenbucheintrag Ihrer Firma ausläuft und Sie dies bestätigen müssen, da das Abo sonst weiterläuft. Legen Sie auf und reagieren Sie nicht auf das Dokument, das Ihnen nach dem Telefonat zugeschickt wird! Sie werden in eine teure Abo-Falle gelockt.

Brancheneintrag mit Unterschrift kündigen?

Sie erhalten per E-Mail oder Post ein Dokument über einen Brancheneintrag bzw. Branchenbucheintrag zugeschickt. Dieses betrügerische Schreiben wird im Namen verschiedener Anbieter wie z. B. „A&D Verlag“ oder „branchen-daten.online“ verschickt. Darin werden Sie aufgefordert Ihre Daten zu überprüfen, das Dokument zu unterschreiben und zurückzusenden.

Diesem Schreiben ging in der Regel ein Telefonat voraus. In diesem Telefonat wurde Ihnen erklärt, dass ein Abo Ihrer Firma ausläuft, Sie aber die Kündigung bestätigen müssen, da das Abo sonst weiterläuft und hohe Kosten entstehen.

Vorsicht Abo-Falle

Wenn Sie das Dokument unterschrieben zurückschicken, tappen Sie in eine Abo-Falle. Die Kosten variieren je nach Anbieter. Ein uns vorliegendes Dokument verlangt monatlich 99 Euro, ein anderes halbjährlich 1169 Euro. Der Vertragsabschluss und die Kosten sind nur im Kleingedruckten, schlecht sichtbar, aufgeschlüsselt. Nach einiger Zeit erhalten Sie eine Rechnung!

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Sie schließen keinen gültigen Vertrag ab! Das Schreiben und der Anruf sind rechtswidrig und verstoßen gegen § 28a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Unterschrieben? Das können Sie tun:
  • Kontaktieren Sie das Unternehmen und erklären Sie, dass der Abo-Vertrag ungültig ist und Sie nicht zahlen werden.

  • Ignorieren Sie weitere Kontaktversuche und lassen Sie sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern.

  • Wenn Sie bereits bezahlt haben, fordern Sie das Geld vom Unternehmen zurück. Argumentieren Sie mit § 28a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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